Wenn du glaubst, es geht nichts mehr, kommt von irgendwo der Staatsschutz her

Schubis Fall, von der Verhaftung im Dezember 2014 bis zu den derzeitigen Prozesstagen, zeichnet sich nach und nach durch eine erhöhte Anzahl von Skurilitäten und Unglaublichkeiten aus. Nicht nur, dass die Begründung der Untersuchungshaft seit dem 16.12.2014 über die Unterstellung einer „erheblichen Gefahr einer Wiederholung gleichgelagerter Taten“ auf Grund der Persönlichkeit von Schubi konstruiert wurde, diverse Verstöße gegen die Persönlichkeitsrechte von Schubi in der Untersuchungshaft begangen wurden und auch auch die Verhandlung selbst eine rechtsstaatliche Prozessordnung vermissen lässt, nun kommt auch noch der Staatsschutz mit ins Spiel. 
Am Donnerstag, dem 23.07.2015 wurde die Zelle von Schubi in der Untersuchungshaft untersucht. Dies geschah nicht etwa im Rahmen einer routinemäßigen Kontrolle, sondern auf Anordnung des Staatsschutzes der Kriminalpolizei Rostock. Anlass war die Suche nach einem Beleg für die Aussage eines ehemaligen Mitgefangenen von Schubi, der ihn mit seinen Angaben belastete. Der Strafhäftling Thomas C., schrieb Anfang Juni an das Justizministerium und Verfassungsschutz in MV mit dem Hinweis, er könne Angaben zu einem Gefangenen und der linken Szene in Rostock machen. Wie nicht anders zu erwarten, griff der VS dankend zu. Da der Geheimdienst jedoch formal keine Ermittlungsbefugnisse hat, wurde der Informant an den Staatsschutz weitergeleitet. 
Bei dem Gespräch zwischen Staatsschutz und Thomas C. wurde ein Protokoll erstellt, bei dem wohl ganz bewusst auf die Protokollierung der an den Informanten gestellten Fragen verzichtet wurde. So reihen sich diverse vage Aussagen zu Schubis angeblicher politischer Gesinnung und Einbindung in Organisationszusammenhänge lose aneinander. Schubi, der bisher in seinem Verfahren jegliche Aussage und Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden verweigert hat, hätte dem ehemaligen Mitgefangenen weitreichende Informationen über die linke Szene in Rostock gegeben. Im Gespräch sind fantastisch anmutende Beschreibungen von bundesweit agierenden „Zellen“ in Rostock protokolliert, die mehrere Dutzend Personen umfassen würden. Und als wäre das nicht schon genug, würden diese sich auch noch die „Roten Brigaden Rostock“ nennen. Für Szenekenner_innen wirken diese Aussagen eher der Fantasie eines Staatsschutzbeamten entsprungen, als dass dies realistische Einschätzungen sind
Am heutigen Verhandlungstag, am 14.09.2015 wurde der Informant und Strafhäftling in der JVA Bützow ein erstes Mal vor Gericht gehört. Der Mann im Jogginganzug, der wegen eines Verstoß gegen das BtmG in nicht geringen Mengen verurteilt ist, wiederholte in seiner verworrenen und widersprüchlichen Aussage größtenteils die Darstellungen, die er zuvor gegenüber dem Staatsschutz gemacht hatte. Einige Vorhaltungen aus dem protokollierten Gespräch wies er jedoch ebenso als falsch zurück. Wie diese Unstimmigkeiten zustande gekommen sind, ist bisher allerdings unklar. Unklar ist derzeit auch, was durch die Fragen des Staatsschutz an „Informationen“ eingebracht wurde und was Thomas C. wirklich geantwortet hat. Im Oktober wird der Informant ein weiteres Mal gehört und kann dann möglicherweise Antworten auf diese Fragen geben. 
Ob für die in der Aussage des Informanten gemachten Behauptungen Beweise bei der Dursuchung gefunden wurde, konnte heute nicht geklärt werden. Unabhängig davon ist auszunehmen, dass diese herbeigedachte Konstruktion ein neuer Ansatzpunkt für Repressionen in der linken Szene sein wird. 

Free Schubi!

Am Morgen des 16.12.2014 wird Schubi verhaftet. Seitdem sitzt er in der JVA Waldeck in Untersuchungshaft, mittlerweile steht er vor Gericht. Ihm wird unter anderem gefährliche Körperverletzung in mehreren Fällen vorgeworfen, weil er im Rahmen von Spielen des FC Hansa Rostock gegen RB Leipzig und Dynamo Dresden im Jahre 2014 Steine gegen Polizist_innen geworfen haben soll. Ein Steinwurf ist als versuchter Totschlag in die Anklageschrift eingegangen. Was Innenminister Lorenz Caffier (CDU) bereits unmittelbar nach dem Spiel gegen Dynamo Dresden im November 2014 gefordert hatte, sollte die Staatsanwaltschaft Rostock umsetzen: Hart durchgreifen und Abschrecken. Ihre Beweisführung stützt die Staatsanwaltschaft auf zusammengeschnittenes Videomaterial der Polizei und Aussagen von Beamt_innen und Sachverständigen. Sie sollen die angreifenden und vermummten Personen auf den Videos als Schubi identifizieren. Überdies versucht die Staatsanwaltschaft ein Bild von Schubi als Täter zu zeichnen, der aus politischer Überzeugung Straftaten gegen Polizist_innen begehen würde.

Auf dieser Grundlage wurde am 17.07.2015, über sechs Monate nach seiner Verhaftung, der Prozess am Landgericht Rostock eröffnet. Eigentlich war der Prozessbeginn bereits für Juni terminiert worden, doch aufgrund wiederholter Verfahrensfehler des Gerichts konnte das Verfahren erst verspätet starten. Dennoch bleibt Schubi weiterhin in Untersuchungshaft. Die Begründung: Fluchtgefahr und ein befürchtetes Abtauchen in den Untergrund. Bisher sind fünf Prozesstage vergangen, an denen Polizist_innen aus unterschiedlichen Einheiten und Sachverständige gehört wurden. Weitere Termine bis November diesen Jahres sind angesetzt.