Erneute Kritik am Prozess: Plädoyer der Verteidigung II

Am Donnerstag, den 28.04.2016, hielt Schubis Pflichtverteidiger sein Plädoyer und forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. Wie bereits am Montag, ließ allerdings auch der zweite Verteidiger erkennen, dass er nicht an ein gerechtes Urteil der Kammer gegen Schubi glaube. Stattdessen legte er seinen Eindruck dar, dass an Schubi ein Exempel statuiert werden solle. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass bis heute für die angebliche Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) des Nebenklägers kein Gutachten eines für solche Diagnosen zugelassenen Experten vorliegt.

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Machten Polizeizeugen falsche Angaben zum Tathergang?

Mit einem Paukenschlag endete der heutige Verhandlungstag im Prozess gegen Schubi am Landgericht Rostock. Die Verteidigung stellte einen detaillierten Antrag auf Inaugenscheinnahme und Hinzuziehung von Videoaufzeichnungen. Die entsprechenden Aufnahmen sollen belegen, dass Zeugen bei ihren Aussagen nicht die Wahrheit gesagt hatten. Besonders brisant: bei diesen Zeugen handelt es sich um Polizeibeamte, unter anderem um den Nebenkläger im Verfahren, einen Polizisten der BFE MV.
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Free Schubi!

Am Morgen des 16.12.2014 wird Schubi verhaftet. Seitdem sitzt er in der JVA Waldeck in Untersuchungshaft, mittlerweile steht er vor Gericht. Ihm wird unter anderem gefährliche Körperverletzung in mehreren Fällen vorgeworfen, weil er im Rahmen von Spielen des FC Hansa Rostock gegen RB Leipzig und Dynamo Dresden im Jahre 2014 Steine gegen Polizist_innen geworfen haben soll. Ein Steinwurf ist als versuchter Totschlag in die Anklageschrift eingegangen. Was Innenminister Lorenz Caffier (CDU) bereits unmittelbar nach dem Spiel gegen Dynamo Dresden im November 2014 gefordert hatte, sollte die Staatsanwaltschaft Rostock umsetzen: Hart durchgreifen und Abschrecken. Ihre Beweisführung stützt die Staatsanwaltschaft auf zusammengeschnittenes Videomaterial der Polizei und Aussagen von Beamt_innen und Sachverständigen. Sie sollen die angreifenden und vermummten Personen auf den Videos als Schubi identifizieren. Überdies versucht die Staatsanwaltschaft ein Bild von Schubi als Täter zu zeichnen, der aus politischer Überzeugung Straftaten gegen Polizist_innen begehen würde.

Auf dieser Grundlage wurde am 17.07.2015, über sechs Monate nach seiner Verhaftung, der Prozess am Landgericht Rostock eröffnet. Eigentlich war der Prozessbeginn bereits für Juni terminiert worden, doch aufgrund wiederholter Verfahrensfehler des Gerichts konnte das Verfahren erst verspätet starten. Dennoch bleibt Schubi weiterhin in Untersuchungshaft. Die Begründung: Fluchtgefahr und ein befürchtetes Abtauchen in den Untergrund. Bisher sind fünf Prozesstage vergangen, an denen Polizist_innen aus unterschiedlichen Einheiten und Sachverständige gehört wurden. Weitere Termine bis November diesen Jahres sind angesetzt.