Revision abgelehnt – Schubi muss in Knast!

Aside

Anfang der Woche wurde die Revision von unserem Freund Schubi vom Bundesgerichtshof als „unbegründet“ abgewiesen. Dies bedeutet, dass das Urteil (4 Jahre und 5 Monate) vom Mai 2016 nun rechtskräftig ist. Damit steht fest, dass unser Freund für mehrere Jahre in den Knast muss. Dies ist der traurige Höhepunkt eines Prozesses, den man auf Grund nicht vorhandener Beweise, dünner Indizien und einem gekauften Zeugen nur noch als Schauprozess bezeichnen kann.

Viele Dinge, wie das Haftantrittsdatum oder der Knast, sind noch nicht klar, eins steht jedoch fest: Schubi braucht nun mehr als jemals zuvor unsere und eure Unterstützung und Solidarität.

Was ihr schon jetzt tun könnt:
– Eure Anteilnahme ist wichtig für Schubi. Schreibt ihm eine Karte oder einen Brief und schickt das Ganze an

Rote Hilfe e.V. – Ortsgruppe Rostock
Postfach 141011
18021 Rostock

– Trotz des vielen Geldes, das wir in den letzten Jahren mit eurer Unterstützung schon gesammelt haben, fehlt noch über die Hälfte der Prozess- und Anwaltskosten. Also streicht alle Weihnachtsgeschenke für alle geliebten und ungeliebten Verwandten und spendet eure Kröten an

Rote Hilfe e.V.
IBAN: DE83430609674007238395
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Free Schubi

– Überlegt euch jetzt schon Mal, was ihr am Tag X seines Haftantritts machen könnt. Werdet kreativ, macht öffentliche Aktionen!

Wir werden euch nun wieder regelmäßig auf diesem Blog und auf Twitter unter @freeschubi informieren.