Mord ist ihr Hobby

Von fehlender Anteilnahme der Lokalpresse an dem am Rostocker Landgericht stattfindenden Prozess gegen Schubi kann keine Rede sein. Für die Norddeutschen Neuesten Nachrichten (NNN) berichtet regelmäßig ein und dieselbe Journalistin. Dabei verbreitet die Zeitung nicht nur eine voreingenommene und identifizierende Berichterstattung – regelmäßig kommt es zu schlichten Falschmeldungen.

In ihrem jüngsten Artikel, einem Bericht über den 11. Prozesstag gibt die ältere Dame mit dem Faible für spektakuläre Kriminalfälle über weite Strecken Behauptungen eines ehemaligen zeitweiligen Mitgefangenen des Angeklagten in einer Form wieder, die diese als Tatsachen erscheinen lassen. Allerdings geraten der passionierten Gerichtsreporterin selbst dabei die Fakten durcheinander. Continue reading

Wenn du glaubst, es geht nichts mehr, kommt von irgendwo der Staatsschutz her

Schubis Fall, von der Verhaftung im Dezember 2014 bis zu den derzeitigen Prozesstagen, zeichnet sich nach und nach durch eine erhöhte Anzahl von Skurilitäten und Unglaublichkeiten aus. Nicht nur, dass die Begründung der Untersuchungshaft seit dem 16.12.2014 über die Unterstellung einer „erheblichen Gefahr einer Wiederholung gleichgelagerter Taten“ auf Grund der Persönlichkeit von Schubi konstruiert wurde, diverse Verstöße gegen die Persönlichkeitsrechte von Schubi in der Untersuchungshaft begangen wurden und auch auch die Verhandlung selbst eine rechtsstaatliche Prozessordnung vermissen lässt, nun kommt auch noch der Staatsschutz mit ins Spiel. 
Am Donnerstag, dem 23.07.2015 wurde die Zelle von Schubi in der Untersuchungshaft untersucht. Dies geschah nicht etwa im Rahmen einer routinemäßigen Kontrolle, sondern auf Anordnung des Staatsschutzes der Kriminalpolizei Rostock. Anlass war die Suche nach einem Beleg für die Aussage eines ehemaligen Mitgefangenen von Schubi, der ihn mit seinen Angaben belastete. Der Strafhäftling Thomas C., schrieb Anfang Juni an das Justizministerium und Verfassungsschutz in MV mit dem Hinweis, er könne Angaben zu einem Gefangenen und der linken Szene in Rostock machen. Wie nicht anders zu erwarten, griff der VS dankend zu. Da der Geheimdienst jedoch formal keine Ermittlungsbefugnisse hat, wurde der Informant an den Staatsschutz weitergeleitet. 
Bei dem Gespräch zwischen Staatsschutz und Thomas C. wurde ein Protokoll erstellt, bei dem wohl ganz bewusst auf die Protokollierung der an den Informanten gestellten Fragen verzichtet wurde. So reihen sich diverse vage Aussagen zu Schubis angeblicher politischer Gesinnung und Einbindung in Organisationszusammenhänge lose aneinander. Schubi, der bisher in seinem Verfahren jegliche Aussage und Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden verweigert hat, hätte dem ehemaligen Mitgefangenen weitreichende Informationen über die linke Szene in Rostock gegeben. Im Gespräch sind fantastisch anmutende Beschreibungen von bundesweit agierenden „Zellen“ in Rostock protokolliert, die mehrere Dutzend Personen umfassen würden. Und als wäre das nicht schon genug, würden diese sich auch noch die „Roten Brigaden Rostock“ nennen. Für Szenekenner_innen wirken diese Aussagen eher der Fantasie eines Staatsschutzbeamten entsprungen, als dass dies realistische Einschätzungen sind
Am heutigen Verhandlungstag, am 14.09.2015 wurde der Informant und Strafhäftling in der JVA Bützow ein erstes Mal vor Gericht gehört. Der Mann im Jogginganzug, der wegen eines Verstoß gegen das BtmG in nicht geringen Mengen verurteilt ist, wiederholte in seiner verworrenen und widersprüchlichen Aussage größtenteils die Darstellungen, die er zuvor gegenüber dem Staatsschutz gemacht hatte. Einige Vorhaltungen aus dem protokollierten Gespräch wies er jedoch ebenso als falsch zurück. Wie diese Unstimmigkeiten zustande gekommen sind, ist bisher allerdings unklar. Unklar ist derzeit auch, was durch die Fragen des Staatsschutz an „Informationen“ eingebracht wurde und was Thomas C. wirklich geantwortet hat. Im Oktober wird der Informant ein weiteres Mal gehört und kann dann möglicherweise Antworten auf diese Fragen geben. 
Ob für die in der Aussage des Informanten gemachten Behauptungen Beweise bei der Dursuchung gefunden wurde, konnte heute nicht geklärt werden. Unabhängig davon ist auszunehmen, dass diese herbeigedachte Konstruktion ein neuer Ansatzpunkt für Repressionen in der linken Szene sein wird. 

Was hat das mit Politik zu tun?

Der Fall Schubi ist im Vergleich zu laufenden wie auch im Rückblick auf vergangene Verfahren vielleicht ’nur‘ einer von vielen. Und für die eine oder den anderen mag sich auf den ersten Blick der  politische Kontext noch nicht erschlossen haben. Dazu tragen unter anderen auch die bisherigen Medienberichte bei, die ihn schnell als schuldigen Hooligan abgeurteilt haben. Dieser Artikel soll die politische Dimension dieses Verfahrens aufzeigen, und verdeutlichen, dass der Fall Schubi ein Angriff auf einen von uns und damit ein Angriff auf uns alle ist.

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