Plädoyers verlesen – Schubi soll über 4 Jahre in Haft

Nach fast 30 Prozesstagen geht Schubis Verhandlung dem Ende entgegen. Am 25. April wurden die Schlussplädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft forderte vier Jahre und neun Monate Haft, Schubis Verteidigung einen Freispruch. Ein Urteilsspruch könnte bereits am 28. April folgen.
Continue reading

Free Schubi!

Am Morgen des 16.12.2014 wird Schubi verhaftet. Seitdem sitzt er in der JVA Waldeck in Untersuchungshaft, mittlerweile steht er vor Gericht. Ihm wird unter anderem gefährliche Körperverletzung in mehreren Fällen vorgeworfen, weil er im Rahmen von Spielen des FC Hansa Rostock gegen RB Leipzig und Dynamo Dresden im Jahre 2014 Steine gegen Polizist_innen geworfen haben soll. Ein Steinwurf ist als versuchter Totschlag in die Anklageschrift eingegangen. Was Innenminister Lorenz Caffier (CDU) bereits unmittelbar nach dem Spiel gegen Dynamo Dresden im November 2014 gefordert hatte, sollte die Staatsanwaltschaft Rostock umsetzen: Hart durchgreifen und Abschrecken. Ihre Beweisführung stützt die Staatsanwaltschaft auf zusammengeschnittenes Videomaterial der Polizei und Aussagen von Beamt_innen und Sachverständigen. Sie sollen die angreifenden und vermummten Personen auf den Videos als Schubi identifizieren. Überdies versucht die Staatsanwaltschaft ein Bild von Schubi als Täter zu zeichnen, der aus politischer Überzeugung Straftaten gegen Polizist_innen begehen würde.

Auf dieser Grundlage wurde am 17.07.2015, über sechs Monate nach seiner Verhaftung, der Prozess am Landgericht Rostock eröffnet. Eigentlich war der Prozessbeginn bereits für Juni terminiert worden, doch aufgrund wiederholter Verfahrensfehler des Gerichts konnte das Verfahren erst verspätet starten. Dennoch bleibt Schubi weiterhin in Untersuchungshaft. Die Begründung: Fluchtgefahr und ein befürchtetes Abtauchen in den Untergrund. Bisher sind fünf Prozesstage vergangen, an denen Polizist_innen aus unterschiedlichen Einheiten und Sachverständige gehört wurden. Weitere Termine bis November diesen Jahres sind angesetzt.