Erneute Kritik am Prozess: Plädoyer der Verteidigung II

Am Donnerstag, den 28.04.2016, hielt Schubis Pflichtverteidiger sein Plädoyer und forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. Wie bereits am Montag, ließ allerdings auch der zweite Verteidiger erkennen, dass er nicht an ein gerechtes Urteil der Kammer gegen Schubi glaube. Stattdessen legte er seinen Eindruck dar, dass an Schubi ein Exempel statuiert werden solle. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass bis heute für die angebliche Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) des Nebenklägers kein Gutachten eines für solche Diagnosen zugelassenen Experten vorliegt.

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„Sag ma, hat dich ´ne Micky Maus gebissen?!“

Am heutigen Prozesstag wurde die unterbrochene Hauptverhandlung mit der Befragung des Zeugen Thomas C. fortgeführt. Diese hatte in der vorvergangenen Sitzung, am 14.09. nicht zuletzt aufgrund der Angewohnheit des Zeugen, zu langatmigen Ausführungen anzusetzen, nicht mehr beendet werden können. Die bizarren Ausführungen des Informanten während seiner letzten Anhörungen ließen die Frage aufkommen, was an diesem Prozesstag alles so zur Sprache kommen würde.
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Wenn du glaubst, es geht nichts mehr, kommt von irgendwo der Staatsschutz her

Schubis Fall, von der Verhaftung im Dezember 2014 bis zu den derzeitigen Prozesstagen, zeichnet sich nach und nach durch eine erhöhte Anzahl von Skurilitäten und Unglaublichkeiten aus. Nicht nur, dass die Begründung der Untersuchungshaft seit dem 16.12.2014 über die Unterstellung einer „erheblichen Gefahr einer Wiederholung gleichgelagerter Taten“ auf Grund der Persönlichkeit von Schubi konstruiert wurde, diverse Verstöße gegen die Persönlichkeitsrechte von Schubi in der Untersuchungshaft begangen wurden und auch auch die Verhandlung selbst eine rechtsstaatliche Prozessordnung vermissen lässt, nun kommt auch noch der Staatsschutz mit ins Spiel. 
Am Donnerstag, dem 23.07.2015 wurde die Zelle von Schubi in der Untersuchungshaft untersucht. Dies geschah nicht etwa im Rahmen einer routinemäßigen Kontrolle, sondern auf Anordnung des Staatsschutzes der Kriminalpolizei Rostock. Anlass war die Suche nach einem Beleg für die Aussage eines ehemaligen Mitgefangenen von Schubi, der ihn mit seinen Angaben belastete. Der Strafhäftling Thomas C., schrieb Anfang Juni an das Justizministerium und Verfassungsschutz in MV mit dem Hinweis, er könne Angaben zu einem Gefangenen und der linken Szene in Rostock machen. Wie nicht anders zu erwarten, griff der VS dankend zu. Da der Geheimdienst jedoch formal keine Ermittlungsbefugnisse hat, wurde der Informant an den Staatsschutz weitergeleitet. 
Bei dem Gespräch zwischen Staatsschutz und Thomas C. wurde ein Protokoll erstellt, bei dem wohl ganz bewusst auf die Protokollierung der an den Informanten gestellten Fragen verzichtet wurde. So reihen sich diverse vage Aussagen zu Schubis angeblicher politischer Gesinnung und Einbindung in Organisationszusammenhänge lose aneinander. Schubi, der bisher in seinem Verfahren jegliche Aussage und Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden verweigert hat, hätte dem ehemaligen Mitgefangenen weitreichende Informationen über die linke Szene in Rostock gegeben. Im Gespräch sind fantastisch anmutende Beschreibungen von bundesweit agierenden „Zellen“ in Rostock protokolliert, die mehrere Dutzend Personen umfassen würden. Und als wäre das nicht schon genug, würden diese sich auch noch die „Roten Brigaden Rostock“ nennen. Für Szenekenner_innen wirken diese Aussagen eher der Fantasie eines Staatsschutzbeamten entsprungen, als dass dies realistische Einschätzungen sind
Am heutigen Verhandlungstag, am 14.09.2015 wurde der Informant und Strafhäftling in der JVA Bützow ein erstes Mal vor Gericht gehört. Der Mann im Jogginganzug, der wegen eines Verstoß gegen das BtmG in nicht geringen Mengen verurteilt ist, wiederholte in seiner verworrenen und widersprüchlichen Aussage größtenteils die Darstellungen, die er zuvor gegenüber dem Staatsschutz gemacht hatte. Einige Vorhaltungen aus dem protokollierten Gespräch wies er jedoch ebenso als falsch zurück. Wie diese Unstimmigkeiten zustande gekommen sind, ist bisher allerdings unklar. Unklar ist derzeit auch, was durch die Fragen des Staatsschutz an „Informationen“ eingebracht wurde und was Thomas C. wirklich geantwortet hat. Im Oktober wird der Informant ein weiteres Mal gehört und kann dann möglicherweise Antworten auf diese Fragen geben. 
Ob für die in der Aussage des Informanten gemachten Behauptungen Beweise bei der Dursuchung gefunden wurde, konnte heute nicht geklärt werden. Unabhängig davon ist auszunehmen, dass diese herbeigedachte Konstruktion ein neuer Ansatzpunkt für Repressionen in der linken Szene sein wird.