Revision und ein Präzedenzfall

Anfang August, drei Monate nach Schubis Verurteilung zu vier Jahren und fünf Monaten Haft, hat das Landgericht das schriftliche Urteil fertiggestellt. Auf 176 Seiten breitet die Kammer aus, warum sie Schubi verurteilt hat. Wie im Rest des Verfahrens, hat die Kammer dabei Fehler gemacht. Den Verfahrensbeteiligten wurden unterschiedliche Versionen des Urteils zugestellt. Auf der einen hatte alle drei Richter_innen unterschrieben, auf der anderen nicht, weil ein Richter in Elternzeit gegangen sei. Unterschiedliche Urteilsversionen sind jedoch aus naheliegenden Gründen unzulässig und so wäre die Zustellung formal ungültig gewesen. Das fiel auch dem Gericht auf, weshalb es das Urteil einige Wochen später vorsichtshalber noch einmal zustellte – diesmal einheitlich.

Mit dem schriftlichen Urteil konnten Schubis Verteidiger_innen nun die Revisionsbegründung vorbereiten. Am 9. September wurde die 600-seitige Schrift beim Rostocker Landgericht eingereicht. Nun muss unter anderem die Bundesanwaltschaft zum Verfahren Stellung nehmen, bevor der Bundesgerichtshof über die Revision entscheidet. Wann das sein wird, ist vollkommen offen. Wahrscheinlich irgendwann 2017.

Doch warum ist die vom Landgericht verschlampte Urteilszustellung wichtig? Weil die vierwöchige Frist, innerhalb der die Revisionsbegründung durch Schubis Verteidigung eingereicht werden musste, ab der Zustellung des Urteils lief. Eigentlich müsste die Frist mit der erneuten Zustellung des Urteils auch erneut begonnen haben, doch für so einen Fall gibt es bisher keine höchstrichterliche Rechtssprechung. Trotzdem mussten die Anwält_innen aber mit der „neuen“ Urteilsversion arbeiten, so dass die Vier-Wochen-Frist durch diesen Gerichtsfehler defacto weiter verkürzt wurde. Der Bundesgerichtshof wird wohl auch darüber zu befinden haben, ob eine Revisionsfrist mit Neuzustellung des Urteils erneut beginnt. Was wie trockener Jurakram klingt, bedeutet, dass daraus ein Präzedenzfall mit bundesweiten Auswirkungen werden könnte.

Auch wenn es gerade etwas ruhiger um Schubi wird, ist das Verfahren also nicht beendet. Wir sammeln weiterhin Spenden für die Prozesskosten – spendet für Schubi!

Plädoyers verlesen – Schubi soll über 4 Jahre in Haft

Nach fast 30 Prozesstagen geht Schubis Verhandlung dem Ende entgegen. Am 25. April wurden die Schlussplädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft forderte vier Jahre und neun Monate Haft, Schubis Verteidigung einen Freispruch. Ein Urteilsspruch könnte bereits am 28. April folgen.
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Was hat das mit Politik zu tun?

Der Fall Schubi ist im Vergleich zu laufenden wie auch im Rückblick auf vergangene Verfahren vielleicht ’nur‘ einer von vielen. Und für die eine oder den anderen mag sich auf den ersten Blick der  politische Kontext noch nicht erschlossen haben. Dazu tragen unter anderen auch die bisherigen Medienberichte bei, die ihn schnell als schuldigen Hooligan abgeurteilt haben. Dieser Artikel soll die politische Dimension dieses Verfahrens aufzeigen, und verdeutlichen, dass der Fall Schubi ein Angriff auf einen von uns und damit ein Angriff auf uns alle ist.

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Post an Schubi

Briefe und Postkarten sind für Gefangene sowohl willkommene Ablenkung vom öden Alltag als auch Ausdruck eurer Solidarität. Wenn ihr Schubi schreiben wollt, könnt ihr die Sendungen an das Postfach der Ortsgruppe Rostock der Roten Hilfe schicken. Die Briefe und Postkarten werden ihm dann zugesandt.

Rote Hilfe e. V. – Ortsgruppe Rostock
Postfach 141011
18021 Rostock

Hinweise zum Briefeschreiben an Gefangene finden sich unter anderem hier und hier.

In diesem Sinne: Schreibt euch die Finger wund! Zeigt Schubi, dass er nicht alleine ist!