„Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause – JVA“ Teil II

Wie gestern bekannt wurde, hat der BGH einen Richter des Landgerichts Rostock für befangen erklärt. Grund ist ein Bild, dass der besagte Richter auf seinem privaten Facebook-Profil veröffentlicht hatte. Auf eben diesem Bild ist ein Mann zu sehen, der mit einem Bierglas in der Hand vor einem Haus sitzt und ein T-Shirt trägt, das mit dem Spruch „Wir geben ihrer Zukunft ein Zuhause – JVA“. Aber was hat das mit Schubi und seinem Verfahren zu tun?

Richterbild

Ein ehemaliger Mitgefangener von Schubi hatte behauptet, dass ein Foto von dem vorsitzenden Richter aus Schubis Verhandlung in der JVA Waldeck kursiert hätte, das beweisen sollte, dass dieser durch Unterstützer_innen von Schubi ausgespäht wurde. Der Zeuge Thomas C. hatte berichtet das Foto im Frühjahr 2015 zu Gesicht bekommen zu haben. Laut seiner Aussage zeigte es den Vorsitzenden Richter bei einem Grillfest Anfang März 2015. Bis heute ließ der Richter offen, ob es überhaupt möglich ist, dass ein solches Bild von ihm existiert. Trotz Nachfragen der Verteidigung hielt er es nicht für nötig dazu Stellung zu nehmen, ob er überhaupt im März ein Grillfest durchgeführt hat, nur um das Bild einer vermeintlichen „Zelle“, die Richter ausspäht, aufrecht zu erhalten. In der Verhandlung vom 23.02. wurde jedoch ein weiterer Zeuge zu diesem besagten Richterbild befragt. Dabei handelte es sich ebenfalls um einen ehemaligen Mitgefangenen von Schubi. Der Mitgefangene berichtete, dass ein Bild von einem Richter am Landgericht Rostock in Form von ca. dreißig Kopien in der JVA kursierte. Auf diesen Kopien war ein anderer Richter des Landgericht Rostocks zu sehen, Wolfgang Strauß. Dieser sitzt auf einer Terasse, mit einem Bierglas in der Hand und einem Aufdruck auf dem T-Shirt „Wir geben ihrer Zukunft ein Zuhause – JVA“. Verständlicherweise sorgte das Bild bei den Gefangenen der JVA nicht für Begeisterung zeigt es doch, welch Voreingenommenheit der Träger gegenüber den Angeklagten hegt. Eben dieser Umstand war nun auch der Grund, warum der BGH Richter Strauß für befangen erklärte.

Was die Verteidigung von Schubi bereits im Oktober vermutete, hat sich erneut erhärtet: es gab nie ein Bild des vorsitzenden Richters aus Schubis Verhandlung. Das einzige Richterbild, das der Zeuge C. gesehen haben kann, ist das Bild des Richters Strauß. Einmal mehr erweist sich der Zeuge damit als unglaubwürdig.

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