Machten Polizeizeugen falsche Angaben zum Tathergang?

Mit einem Paukenschlag endete der heutige Verhandlungstag im Prozess gegen Schubi am Landgericht Rostock. Die Verteidigung stellte einen detaillierten Antrag auf Inaugenscheinnahme und Hinzuziehung von Videoaufzeichnungen. Die entsprechenden Aufnahmen sollen belegen, dass Zeugen bei ihren Aussagen nicht die Wahrheit gesagt hatten. Besonders brisant: bei diesen Zeugen handelt es sich um Polizeibeamte, unter anderem um den Nebenkläger im Verfahren, einen Polizisten der BFE MV.

Konsterniert schaute die Kammer in den Raum während einer der Verteidigeranwälte den Antrag verlas. Das besagte Videomaterial, dass der Verteidigung nicht etwa durch die Staatsanwaltschaft oder dem Gericht zur Verfügung gestellt worden war, sondern der Verteidigung vielmehr zufällig über ein Gutachten in die Hände gefallen sei, zeige den Tathergang, der Schubi zu Last gelegt wird, aus einer bisher unbekannten Perspektive. Die Verteidigung hatte immer wieder beantragt, weiteres Videomaterial zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die bisherige Beweisführung basierte jedoch vor allem auf zusammengeschnittenes Videomaterial der diensthabenden und betroffenen Einheiten während des besagten Spieltages im November 2014. Auf diesem Videomaterial war der vermeintliche „Treffer“, der als versuchter Totschlag in die Anklage einging, jedoch nicht zu sehen. Bei der Zeugenvernehmung des Nebenklägers und seiner Kolleg_innen erzählten diese allerdings einhellig einen Vorgang, in dem der Nebenkläger getroffen zu Boden ging, dort benommen lag und nur mit Hilfe seiner Kollegen den Ort des Geschehens verlassen konnte. Sollte das Videomaterial, wie im Antrag gefordert in der Hauptverhandlung vorgeführt werden, würde sich dort allerdings zeigen, dass drei der als Zeugen auftretenden Polizeibeamten bei ihren Aussagen nicht zutreffende Angaben gemacht haben. Es sei u. a. zu sehen, wie der Geschädigte nicht zu Boden gegangen ist. Weiterhin habe er auch keine Hilfe durch seine Kolleg_innen bekommen. Er sei sogar noch 20 Minuten nach dem Vorfall weiterhin im Einsatz gewesen.
Die Verteidiger unterstrichen mit ihrem Antrag nochmals die Notwendigkeit einer Zurverfügungstellung allen Videomaterials, das an den betreffenden Spieltagen gefertigt wurde: „Es ist ein Irrtum zu glauben, die Polizeiakten reichten für die Aufklärung.” Die Staatsanwaltschaft, sowie die Kammer habe offensichtlich nicht, so lautete einer der in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwürfe, selbstständig die Videoaufzeichnungen geprüft, sondern sich blind vertrauend darauf verlassen, dass die Angaben der Polizei schon stimmen würden. Über den Antrag wurde in der heutigen Sitzung nicht mehr entschieden.

Schreibe einen Kommentar