David gegen Goliath

Auch wenn wir uns schon einmal biblischer Methaphorik bedient haben, drückt die Bezeichnung „David gegen Goliath“ wohl wie keine andere das Machtgefälle zwischen Polizei und Gesellschaft aus – sei es bei Demonstrationen, Fußballspielen, Verkehrskontrollen oder bei Großereignissen. Nahezu jede Person befand sich schon einmal in Kontakt mit Polizeibeamt_innen und weiß die eine oder andere Geschichte zu erzählen, mal mit besserem, mal mit schlechterem Ausgang.
Doch eins ist Fakt: die Polizei stellt in der demokratischen Gewaltenteilung die Exekutive, also die gewaltausführende Instanz dar. So wies auch der Vorsitzende Richter in seinem Urteilsspruch gegen Schubi auf die Polizei in ihrer Rolle als nicht zu hinterfragende und makellose Staatsmacht hin. Doch wer von den Leser_innen zur derjenigen Gruppe gehört, deren Zusammenkünfte mit Polizist_innen eher negativ waren, wird sich an dieser Stelle mitunter zu Recht fragen, ob solch einseitige und undifferenzierte Äußerungen nicht etwas weltfremd sind. Und dies kann man sich vor allem dann fragen, wenn kurz vor der Urteilsverkündung ein Zeuge gehört wurde, der zu den renommiertesten Polizeiwissenschaftler_innen und Kriminolog_innen in Deutschland und Europa gehört.
Prof. Dr. jur. Thomas Feltes M.A., Universitäts-Professor an der Ruhr-Universität Bochum und Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft, wurde am Urteilstag von der Verteidigung geladen, um ein etwas anderes Bild der Polizeieinsätze der Heimspielpartien gegen SG Dynamo Dresden und RB Leipzig zu zeichnen, als es bislang im Prozess der Fall war.


Deeskalation, really?

Und schon die ersten Aussagen des Zeugen ließen in den Zuschauerreihen die Ohren klingeln. So legte Thomas Feltes dar, dass das Verfahren gegen Schubi bundesweit nicht nur auf Grund der medialen Begleitung in Expert_innenkreisen Aufsehen erregt, sondern auch auf Grund der einsatztaktischen Fehler an den Spieltagen. Auch wenn einige der Prozessbeobachter_innen erst dachten, sie hätten nicht richtig gehört, referierte Feltes, dass es ein „ungeschriebenes Regelwerk“ in der Deutschen Fußballliga (DFL) sei, Polizeieinsätze nach dem Grundsatz der Deeskalation zu planen und durchzuführen. Auf Grund jahrelanger Erfahrung der Polizei mit Einsätzen im Umfeld von Fußballspielen und ähnlichen Großeinsatzanlagen gäbe es ein Bewusstsein der Polizei, dass sie trotz möglicher Auseinandersetzungen, mit denen in diesem Berufsalltag gerechnet werden muss, den Grundsatz der Deeskalation nicht über Bord werfen dürfen, so Feltes. Insbesondere die sogenannten Risikospiele, wie es bei SG Dynamo Dresden und RB Leipzig der Fall war, erfordern dabei ein Vorgehen mit Fingerspitzengefühl. Kleineren Vergehen, wie beispielsweise das Zünden von Pyrotechnik, sollte dann nicht mit einem Sturm in den Fanblock begegnet werden, um vor allem auch Unbeteiligte nicht in Gefahr zu bringen. Ein medial bekanntes Negativbeispiel dafür ist das Spiel Schalke 04 gegen PAOK Saloniki. An den Spieltagen des FC Hansa Rostock gegen SG Dynamo Dresden und RB Leipzig glänzte die eingesetzte Polizei ebenso nicht mit Besonnenheit, Taktik oder Deeskalation. Die im Verfahren gezeigten Videos machen deutlich, dass die Polizei nicht nur unverhältnismäßig reagiert und Situationen durch vermutlich blind-wütendes Verhalten weiter eskaliert hat, auch Unbeteiligte werden durch einsatztaktische Fehler geschädigt.

„Gefahr für Leib und Leben“ – durch wen?

So zeigt ein dem NDR vorliegendes Video, wie inmitten des Manövers des sogenannten Sprinträumens während des Heimspiels gegen RB Leipzig der Behindertenbeauftragte des FC Hansa Rostock von der Polizei zu Boden gebracht und Verletzungen ausgesetzt ist. Hieran lässt sich einerseits exemplarisch zeigen, wie unverhältnismäßig dieses Manöver der Polizei ist, da durch das Räumen auf dem engen Umlauf des Stadions zwangsläufig vollkommen unbeteiligte Zuschauer in Panik versetzt und mitunter auch schwer verletzt werden. Der Zeuge Feltes erinnert während der Videosichtung dabei an die Vorkommnisse in der Alsterdorfer Sporthalle im Januar 2012, bei der auf Grund von Räumsprints durch die Polizei auf engstem Raum anwesende Zuschauer_innen in Panik über Ballustraden kletterten und sich Verletzungen zuzogen.
Andererseits wird bei der Sichtung der Einsatzvideos vom Heimspiel gegen RB Leipzig auch deutlich, dass die Taktik der Deeskalation bei den Beamt_innen wohl in Vergessenheit geraten ist. So würden offensichtliche Schlichtungsversuche der Fans untereinander, aber auch durch Hansa-Mitarbeiter vollkommen ignoriert, legt Feltes dar. Statt diese Deeskalations-Mechanismen zu berücksichtigen und der gegenüberliegenden Gruppe der aufgebrachten Fans Zeit zur Beruhigung zu geben, entscheidet sich die Polizei für den eskalierenden Schachzug des Sprintäumens und des massiven Einsatzes von Pfeffersprays.

Sprüh, bis die Augen brennen!

Auch dieses polizeiliche Mittel unterzieht Feltes einer polizeiwissenschaftlichen und einsatztaktischen Kritik. So sei in den letzten Jahren bei Polizeieinsätzen zunehmend zu beobachten, dass das Pfefferspray nicht mehr, wie vorgesehen, nur als Mittel zur Selbstverteidigung dient, vielmehr avanciert es zunehmend als „Wasserwerfer-Ersatz“ auf engstem Raum, legt Feltes dar. Ein Mittel, welches unter der Rubrik chemische bzw. biologische Kampfstoffe zu führen ist, wird somit zum schnell einsatztaktischen Mittel. Nicht nur, dass dies eine Eskalationsspirale bei Polizeieinsätzen weiter anheizt, auch wird hier wieder die Verletzung von Personen, bis hin zu möglichen Todesfällen, von den Polizeibeamt_innen in Kauf genommen, um eine Situation aus ihrer Perspektive vermeintlich beherrschbarer zu machen.

Klappe zu, Affe tot!

Auch scheint die Polizei noch andere Taktiken für vollkommen vertretbar zu halten. In der Schau der Videos zeigte sich im Laufe von Schubis Verfahren, dass beim Einsatz gegen RB Leipzig ebenfalls Räumsprints auf dem Stadionumlauf, die Treppen hinauf in die A-Blöcke durchgeführt wurden. Und es kommt noch dicker: Die, wie Wildvieh in das Stadioninnere getriebenen Zuschauer_innen werden von den eingesetzten Polizist_innen wie ebensolches Vieh eingesperrt. Die nach außen aufgehenden Fluchttüren (!) werden von den Beamt_innen mehrere Minuten lang mit Hilfe ihrer Schlagstöcke als mechanische Sperren verbarrikadiert. Was dem halbwegs aufmerksamen Leser_in klar sein sollte, legte auch noch einmal Thomas Feltes explizit dar: Fluchttüren dürfen selbst bei schwierigen, heißen Einsatzlagen unter keinen Umständen verschlossen werden. Im April 2014 sah sich die Polizei aber anscheinend als über jeglichen Gesetzen und Regularien stehend und nahm dabei Massenpaniken und viele Verletzte billigend in Kauf. Und warum? Weil vorher Beleidigungen gegenüber den Polizeibeamt_innen gebrüllt und Gegenstände wie Trinkbecher und Metallkörbe geworfen wurden.
Ein Schluss, der nach der Einsicht in die Polizeieinsätze mittels Videomaterial bei den Zuschauer_innen von Schubis Verfahren geblieben sein dürfte: Eine Berufsgruppe, deren Beruf es nun einmal ist, sich bewusst in gefährliche und unsichere Situationen zu begeben (abseits der vermeintlich so gefährlichen Fußballspiele sei hier an Einsätze im Drogenmilieu oder bei häuslicher Gewalt erinnert), stellt das Gebot der Sicherung der Unversehrtheit aller anderen Menschen ganz weit hinten an.

Ermittlungen? Nein, danke.

Selbst wenn man großzügig und nachsichtig sein möchte und bei diesen ungeheuerlich schlechten Polizeieinsätzen während der Partien des FC Hansa Rostock gegen RB Leipzig und die SG Dynamo Dresden nur von Fehlern einzelner Beamt_innen reden würde, bleibt doch die Frage offen, warum solch ein berufliches Fehlverhalten für die, vom vorsitzenden Richter als Staatsmacht betitelte Berufsgruppe der Polizei keine Konsequenzen folgen. Nicht nur, dass Opfer von Polizeigewalt auf Grund von Korpsgeist und fehlender Kennzeichnungspflicht nur schwer gegen die Beamt_innen vorgehen können, auch sind Staatsanwaltschaften in solchen Fällen von Kompetenzüberschreitung und blinder Wut im Polizeieinsatz oft auf mindestens einem Auge blind. Nur dem Ehrgeiz von Schubis Verteidigung, ein anderes Licht auf die Polizeieinsätze im Ostseestadion werfen zu wollen, und der Berichterstattung durch den NDR ist es zu verdanken, dass die gegen den Fanbeauftragten des FC Hansa Rostock ausgeübte Gewalt nun auch auf rechtlicher Ebene verhandelt wird und der Staatsanwaltschaft aufzeigt wird, dass sie ihre Hausaufgaben als Judikative in der Gewaltenteilung nicht erfüllt hat.
Für das Forschungs- und Interessensfeld des Zeugen Thomas Feltes und auch für die zahlreichen Beobachter_innen des Prozesses bleibt nach den 30 Verhandlungstagen das festzuhalten, was Schubis Verteidigung in ihren Plädoyers resümierte – Polizeieinsätze wie die bei den Spielen gegen RB Leipzig und die SG Dynamo Dresden bieten beste Gelegenheit tradierte Feindschaften und ohnehin schon tief gegrabene Gräben weiter zu vertiefen. Eine (vermeintlich) professionalisierte Berufsgruppe konnte mal wieder ihren Spielraum im Einsatz gegen Fans, Normalbürger und vor allem auch jungen Menschen erweitern und gewinnt einmal mehr an Narrenfreiheit.

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